Gebühren - Aufschließungsabgabe

Aufschließungsabgaben werden von der Gemeinde für die Erschließung von Bauplätzen mit der erforderlichen Infrastruktur eingehoben.
Die rechtlichen Grundlagen dazu sind in der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. Nr. 8200 in der derzeit geltenden Fassung festgelegt.

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