Aufschließungsabgabe

Die Aufschließungsabgabe ist ein Beitrag zu den Herstellungskosten der öffentlichen Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehsteig, Abstell- und Grünflächen), der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung. Mit der Bezahlung der Aufschließungsabgabe sind also die Anschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsleitungen wie Kanal, Wasser, Strom, Fernwärme, Gas, Telekom etc. noch nicht abgedeckt!

Die Vorschreibung der Abgabe erfolgt dann, wenn

  • ein Grundstück oder ein Grundstücksteil im Bauland vom Bürgermeister zum Bauplatz erklärt wird, oder
  • eine Baubewilligung für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes auf einem Grundstück erteilt wird, für das bisher noch keine Aufschließungsabgabe entrichtet wurde.

Die Aufschließungsabgabe ist grundsätzlich nur einmal zu entrichten.

Die Abgabe errechnet sich durch Multiplikation der Berechnungslänge mit dem Bauklassenkoeffizienten und dem Einheitssatz. (Die Aufschließungsabgabe unterliegt nicht der Mehrwertsteuer!)

Aufschließungsabgabe = Berechnungslänge x Bauklassenkoeffizienten x Einheitssatz

Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel der Fläche des Bauplatzes.

Der Bauklassenkoeffizient richtet sich nach der im Bebauungsplan höchstzulässigen Bebauungshöhe. Er beträgt in der Bauklasse I 1,00, und erhöht sich für jede weitere Bauklasse um je 0,25.

Im Baulandbereich ohne Bebauungsplan beträgt der Bauklassenkoeffizient mindestens 1,25 sofern nicht eine Höhe des Gebäudes bewilligt wird, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II. Im Gemeindegebiet Niederleis sind keine Bebauungspläne festgelegt, somit beträgt der Bauklassenkoeffizient 1,25.

Bauklasse I: bis 5 m Gebäudehöhe
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Bauklasse II: über 5 m bis 8 m Gebäudehöhe
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Der Einheitssatz wird vom Gemeinderat festgesetzt und ist die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten einer 3 m breiten Fahrbahnhälfte samt Gehsteig, Straßenkanal und -beleuchtung. Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe wurde vom Gemeinderat per Verordnung vom 01.10.2010 mit € 450,-- festgelegt. Die Verordnung ist mit 01.01.2011 in Kraft getreten.

Beispiel:
Bauplatz mit 800 m² - ergibt eine Berechnungslänge (Quadratwurzel) von 28,2843
zulässige Bauklasse I/II - ergibt einen Bauklassenkoeffizienten von 1,25 (Baulandbereich ohne Bebauungsplan)
Einheitssatz € 450,--

Berechnung:
28,2843 x 1,25 x 450,00 = Aufschließungsabgabe € 15.909,92

Näheres zur Zuständigkeit