Ergänzungsabgabe

Bei der Änderung der Grenzen von Bauplätzen ist für jeden der neugeformten Bauplätze eine Ergänzungsabgabe vorzuschreiben, wenn

  • für die bisherigen Bauplätze bereits der Höhe nach bestimmte Aufschließungsbeiträge oder -abgaben vorgeschrieben und entrichtet wurden oder
  • sie Bauplätze sind und das Gesamtausmaß oder die Anzahl der Bauplätze vergrößert wird.

Die Höhe der Ergänzungsabgabe EA wird wie folgt berechnet:

Von der Summe der neuen Berechnungslängen BL_neu wird die Summe der damaligen Berechnungslängen BL_alt abgezogen. Der Differenzbetrag wird mit dem zur Zeit der Anzeige der Grenzänderung geltenden Bauklassenkoeffizienten BKK und Einheitssatz ES multipliziert und das Produkt nach dem Verhältnis der neuen Berechnungslängen auf die neuen Bauplätze aufgeteilt. (Die Ergänzungsabgabe unterliegt nicht der Mehrwertsteuer!)

EA = [(BL_neu1 + BL_neu2) - (BL_alt)] x BKK x ES

EA/m (Ergänzungsabgabe pro Meter) = EA : (BL_neu1 + BL_neu2)
 EA für Bauplatz 1 = EA/m x BL_neu1
 EA für Bauplatz 2 = EA/m x BL_neu2

Die Berechnungslänge BL ist die Quadratwurzel der Fläche des Bauplatzes.

Der Bauklassenkoeffizient BKK richtet sich nach der im Bebauungsplan höchstzulässigen Bebauungshöhe. Er beträgt in der Bauklasse I 1,00 und erhöht sich für jede Bauklasse um je 0,25.

Im Baulandbereich ohne Bebauungsplan beträgt der Bauklassenkoeffizient mindestens 1,25 sofern nicht eine Höhe des Gebäudes bewilligt wird, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II. Im Gemeindegebiet Niederleis sind keine Bebauungspläne festgelegt, somit beträgt der Bauklassenkoeffizient 1,25.

Der Einheitssatz ES wird vom Gemeinderat festgesetzt und ist die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten einer 3 m breiten Fahrbahnhälfte samt Gehsteig, Straßenkanal und -beleuchtung. Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe wurde vom Gemeinderat per Verordnung vom 01.10.2010 mit € 450,-- festgelegt. Die Verordnung ist mit 01.01.2011 in Kraft getreten.

Beispiel:
Ein Bauplatz mit 1600 m² wird geteilt und es entstehen zwei neue Bauplätze mit je 800 m².
BL_neu1: 28,2843 m (Quadratwurzel von 800 m²)
BL_neu2: 28,2843 m (Quadratwurzel von 800 m²)
BL_alt: 40 m (Quadratwurzel von 1600 m²)
Zuässige Bauklasse I/II - ergibt einen Bauklassenkoeffizienten von BKK = 1,25 (Baulandbereich ohne Bebauungsplan)

Einheitssatz ES = 450,-- EUR

Berechnung:
[27,2843+28,2843) - 40] x 1,25 x 450,00 = Ergänzungsabgabe EA = 9.319,84 EUR

9.319,84 : (28,2843 + 28,2843) = Ergänzungsabgabe pro Meter EA/m = 164,75 EUR/m
Bauplatz 1: 164,75 EUR/m x 28,2843 = 4.659,84 EUR
Bauplatz 2: 164,75 EUR/m x 28,2843 = 4.659,84 EUR


Eine Ergänzungsabgabe ist auch vorzuschreiben, wenn mit rechtskräftigem Bescheid eine Baubewilligung für den Neu- oder Zubau eines Gebäudes oder einer großvolumigen Anlage erteilt wird und

  • bei einer Grundabteilung nach dem 1. Jänner 1970 ein Aufschließungsbeitrag bzw. nach dem 1. Jänner 1989 eine Ergänzungsabgabe oder
  • bei einer Bauplatzerklärung eine Aufschließungsabgabe oder
  • anlässlich einer Baubewilligung ein Aufschließungsbeitrag, eine Aufschließungsabgabe oder eine Ergänzungsabgabe

    vorgeschrieben und bei der Berechnung kein oder ein niedrigerer Bauklassenkoeffizient als jener, der der nunmehr höchstzulässigen Bauklasse oder Gebäudehöhe entspricht, angewendet wurde.

    Ausgenommen sind Gebäude im Sinn des § 18 Abs. 1a Z1. (Eigenständiges Bauwerk (§ 14 Z 1 und 2) mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m auf einem Grundstück im Bauland.)

    Die Höhe dieser Ergänzungsabgabe wird wie folgt berechnet:

Von dem zur Zeit der Baubewilligung anzuwendenden Bauklassenkoeffizienten BKK_neu wird der bei der Vorschreibung des Aufschließungsbeitrages bzw. der Aufschließungsabgabe oder der Ergänzungsabgabe angewendete Bauklassenkoeffizient BKK_alt – mindestens jedoch 1 – abgezogen und die Differenz mit der Berechnungslänge BL und dem zur Zeit der Baubewilligung geltenden Einheitssatz ES multipliziert.

EA = (BKK_neu - BKK_alt) x BL x ES

Beispiel:
Auf einem Bauplatz mit 800 m² wird ein altes Haus weggerissen und ein neues errichtet. Damals betrug der Bauklassenkoeffizient mindestens BKK_alt = 1,00. Aufgrund einer Gesetzesänderung beträgt nun der Bauklassenkoeffizient im Baulandbereich ohne Bebauungsplan mindestens BKK_neu 1,25, sofern nicht eine Höhe des Gebäudes bewilligt wird, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II.

Berechnungslänge BL: 28,2843 m (Quadratwurzel von 800 m²)
Einheitssatz ES = 450,-- EUR

Berechnung:
(1,25 - 1,00) x 28,2843 x 450,00 = Ergänzungsabgabe EA = 3.181,98 EUR

Erfolgt eine Bauplatzerklärung für einen Grundstücksteil nach § 11 Abs. 5, ist eine Ergänzungsabgabe vorzuschreiben.

Näheres zur Zuständigkeit