Wählerevidenz

Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist es, dass man in der Wählerevidenz eingetragen ist. Aus der Wählerevidenz werden vor der Wahl Wählerverzeichnisse erstellt. Diese liegen dann einen gewissen Zeitraum öffentlich auf, jeder Bürger kann darin Einsicht nehmen.

HELP.GV.AT - Allgemeine Infos über die Wählerevidenz

Zuständig


Ing. Andreas Fickl
Kontaktdaten von Andreas Fickl
Amtsleiter
Andreas Fickl
Hauptstraße 71
2116 Niederleis
Tel: +43 2576 2305
fickl@niederleis.gv.at