Seuchenvorsorgeabgabe

Die Seuchenvorsorgeabgabe ist eine Abgabe der NÖ Landesregierung, wird durch die Gemeinde eingehoben und an die NÖ Landesregierung weitergeleitet. Die Höhe der Abgabe ist an das Behältervolumen des Restmülls gebunden. Verpflichtet zur Entrichtung der Seuchenvorsorgeabgabe ist jeder Eigentümer einer Liegenschaft, welche an die öffentliche Müllentsorgung angeschlossen ist.

Berechnungsbasis ist das jährlich bereitgestellte Behältervolumen des Restmülls.

Für ein angefangenes jährliches Behältervolumen von 3.500 Litern beträgt die Abgabe EUR 15,00 pro Jahr, für jedes weitere jährliche Behältervolumen von 1.100 Liter beträgt die Abgabe zusätzlich EUR 4,40 pro Jahr.

Die Seuchenvorsorgeabgabe stellt sicher, dass Ihr Beitrag zweckgebunden für die Vorsorge und Bekämpfung von Epidemien oder Pandemien im Humanbereich und für die Tierseuchenvermeidung verwendet wird.