Rauchfangkehrer

rauchfang

Laut § 9 NÖ Kehrgebietsverordnung ist die Gemeinde Niederleis dem Kehrgebiet 8, Verwaltungsgebiet Korneuburg, zugeteilt.
Der Bauwerkseigentümer kann eigenständig aus den öffentlichen Rauchfangkehrern, welche dem Kehrgebiet 8 angehören, wählen. Eine Auflistung der entsprechenden Rauchfangkehrbetriebe finden Sie auf der Webseite www.rauchfangkehrer.org (Unter dem Menüpunkt "Betriebe finden", Bezirk "Korneuburg" auswählen)