Hundemarke

Gemäß § 7 des NÖ Hundeabgabegesetzes ist für jeden Hund einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund eine neue Hundeabgabemarke gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen.
Bei Verlust der Hundeabgabemarke ist dem Halter des Hundes auf seinen Antrag gegen Erstattung der Selbstkosten eine Ersatzmarke auszufolgen.

Derzeit wird für die Hundemarke € 3,80 verrechnet.