Hundehaltung

Die Hundehaltung wird in Niederösterreich durch das NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001 geregelt.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential
Das sind gemäß § 2 des obzitierten Gesetzes solche Hunde, bei denen eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird.

Bei Hunden der folgenden Rassen (auch Kreuzungen) wird das stets vermutet:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Dogo Argentino
  • Pit-Bull
  • Bandog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Auffällige Hunde
sind gemäß § 3 NÖ Hundehaltegesetz solche

  • die bereits einmal einen Menschen oder ein Tier schwer verletzt haben
  • oder die zum Zweck der Steigerung der Aggressivität gezüchtet oder abgerichtet worden sind

Nachweis der erforderlichen Sachkunde
Halter von Hunden gemäß § 2 und 3 müssen durch die Absolvierung eines Kurses nachweisen, dass sie zur Haltung solcher Hunde befähigt sind. Dies wird durch eine Übergangsregelung eingeschränkt, die festhält, dass der Nachweis der erforderlichen Sachkunde nicht notwendig ist, wenn der Hund zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des NÖ Hundehaltegesetzes (2010) älter als 8 Jahre ist.

Anzeige der Haltung von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential
Die Haltung ist der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat auch zu enthalten:

  • Größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung

Der Sachkundenachweis ist binnen 6 Monaten ab Anzeige der Hundehaltung bzw. bei jungen Hunden innerhalb des ersten Lebensjahres des Hundes vorzulegen.

Das Führen von Hunden
Hier sei noch auf wichtige Verhaltensregeln beim Führen von Hunden hingewiesen.

  • Exkremente, die der Hund an öffentlichen Orten hinterlassen hat, sind unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen.
  • An öffentlichen Orten müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden
  • Hunde gemäß § 2 und § 3 NÖ Hundehaltegesetz (= Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde) müssen an öffentlichen Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden

Wir bitten Sie, im Sinne eines problemlosen Zusammenlebens diese Verhaltensregeln einzuhalten!

Zuständig


Sabine Teinitzer
Kontaktdaten von Sabine Teinitzer
Vertragsbedienstete
Sabine Teinitzer
Hauptstraße 71
2116 Niederleis
Tel: +43 2576 2305
teinitzer@niederleis.gv.at