Hundeabgabe

Rechtliche Grundlage für die Einhebung der Hundeabgabe ist das NÖ Hundeabgabegesetz, LGBl. 3702. Abgabepflichtig ist demnach jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.

Die Hundeabgabe wird jeweils im ersten Quartal als Jahresbetrag vorgeschrieben. Derzeit kommen aufgrund der Verordnung des Gemeinderates vom 06.10.2022 folgende Tarife zur Anwendung:


HundeartBetrag
für Nutzhunde€ 6,54 pro Hund und Jahr
für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential*€ 87,00 pro Hund und Jahr
für alle übrigen Hunde€ 21,00 pro Hund und Jahr


Hundesackerl sind beim Gemeindeamt erhältlich (EUR 1,50 / Gebinde 50 Stk., 3 Gebinde im Jahr sind pro Hund gratis).


(* lt. NÖ Hundehaltegesetz: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu)

Näheres zur Zuständigkeit