Grundteilung/Grundstückszusammenlegung

Gemäß § 10 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996 ist die Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland vor Durchführung im Grundbuch der Baubehörde anzuzeigen.

Zuständig


Sabine Teinitzer
Kontaktdaten von Sabine Teinitzer
Vertragsbedienstete
Sabine Teinitzer
Hauptstraße 71
2116 Niederleis
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teinitzer@niederleis.gv.at