Flächenwidmung

Der Gemeinderat legt im örtlichen Raumordnungsprogramm die Flächenwidmungen der einzelnen Grundstücke der Gemeinde fest. Der Flächenwidmungsplan ist eine Verordnung der Gemeinde, der allerdings erst mit Genehmigung des Amtes der NÖ Landesregierung wirksam wird.

Zuständig


Sabine Teinitzer
Kontaktdaten von Sabine Teinitzer
Vertragsbedienstete
Sabine Teinitzer
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2116 Niederleis
Tel: +43 2576 2305
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