Bauvorschriften

Planung

Für ein geordnetes Zusammenleben in der Gemeinde ist es erforderlich, dass alle Bauvorhaben entsprechend der Regelungen laut letztgültiger Fassung der NÖ Bauordnung abgewickelt werden. Der Bürgermeister ist laut NÖ Bauordnung Baubehörde I. Instanz. Ihm zur Seite steht zur fachlichen Unterstützung ein Bausachverständiger.

In der Gemeinde Niederleis gibt es einen vereinfachten Flächenwidmungsplan und es ist kein Bebauungsplan festgelegt.

Hier finden Sie interessante Links:
NÖ Bauordnung 2014
Stellplatzverordnung vom 24.4.2018