Aufschließungsabgabe

Aus Anlass der ersten Bauführung auf einem Grundstück bzw. der Erklärung des Grundstückes zum Bauplatz ist eine Aufschließungsabgabe zu entrichten.

Näheres zur Aufschließungsabgabe

Zuständig


Sabine Teinitzer
Kontaktdaten von Sabine Teinitzer
Vertragsbedienstete
Sabine Teinitzer
Hauptstraße 71
2116 Niederleis
Tel: +43 2576 2305
teinitzer@niederleis.gv.at