Abfallwirtschaftsgebühr

Die Abfallwirtschaftsgebühr wird wie folgt berechnet:

Bei Verwendung von Müllbehältern für eine wiederkehrende Benützung (Tonnen) ist die Grundgebühr für einen Müllbehälter mit der Anzahl der aufgestellten Müllbehälter und mit der Zahl der Abfuhrtermine zu vervielfachen.

Eine Abfallwirtschaftsgebühr wird nur für die Entsorgung von Rest- und Biomüll eingehoben.

Die Abfallwirtschaftsgebühr und die Abfallwirtschaftsabgabe sind in zwei gleichen Teilbeträgen, jeweils am 15.05. und am 15.11. des laufenden Jahres fällig.

Der Gemeinderat hat per Verordnung eine Anpassung der Abfallwirtschaftsgebühren per 1.1.2023 beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt kommen folgende Tarife zur Anwendung:


BehälterAnz. AbfuhrenTarif/Abf.% Abg.Jahresbetrag inkl. MWSt.
Restmüll 120 Liter1310,176714 %EUR 165,90
Restmüll 240 Liter1315,265114 %EUR 248,85
Restmüll 1.100 Liter1366,1486
14 %EUR 1078,35
Biomüll 120 Liter374,18180 %EUR 170,20
Biomüll 240 Liter
376,27270 %
EUR 255,30





Restmüllsäcke 60 Liter10 Stück2,5518
14 %EUR 32,00





Abfuhr von Altstoffen (Papier - Zusatz) für jeden weiteren Müllbehälter 240 Liter6 bzw.
4,4156
EUR 29,14 (6 Abf.)
EUR 34,00 (7 Abf.)
Abfuhr von Altstoffen (Papier - Zusatz) für jeden weiteren Müllbehälter 1.100 Liter6 bzw.
7
17,6623
EUR 116,57 (6 Abf.)
EUR 136,00 (7 Abf.)





Berechnungsbeispiel für Restmülltonne 120 Liter
13*10,1767*1,14*1,1 = 165,90


Hier finden Sie die aktuellen Abfuhrtermine sowie den Müllkalender!

Näheres zur Zuständigkeit