Abfallwirtschaftsgebühr

Die Abfallwirtschaftsgebühr wird wie folgt berechnet:

Bei Verwendung von Müllbehältern für eine wiederkehrende Benützung (Tonnen) ist die Grundgebühr für einen Müllbehälter mit der Anzahl der aufgestellten Müllbehälter und mit der Zahl der Abfuhrtermine zu vervielfachen.

Eine Abfallwirtschaftsgebühr wird nur für die Entsorgung von Rest- und Biomüll eingehoben.

Die Abfallwirtschaftsgebühr und die Abfallwirtschaftsabgabe sind in zwei gleichen Teilbeträgen, jeweils am 15.05. und am 15.11. des laufenden Jahres fällig.

Der Gemeinderat hat per Verordnung eine Anpassung der Abfallwirtschaftsgebühren per 1.1.2023 beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt kommen folgende Tarife zur Anwendung:


BehälterAnz. AbfuhrenTarif/Abf.% Abg.Jahresbetrag inkl. MWSt.
Restmüll 120 Liter139,229814 %EUR 150,46
Restmüll 240 Liter1313,844714 %EUR 225,70
Restmüll 1.100 Liter1359,9937
14 %EUR 978,02
Biomüll 120 Liter373,79210 %EUR 154,34
Biomüll 240 Liter
375,68820 %
EUR 231,51





Restmüllsäcke 60 Liter10 Stück2,3126
14 %EUR 29,00





Abfuhr von Altstoffen (Papier - Zusatz) für jeden weiteren Müllbehälter 240 Liter6 bzw.
4,0000
EUR 26,40 (6 Abf.)
EUR 30,80 (7 Abf.)
Abfuhr von Altstoffen (Papier - Zusatz) für jeden weiteren Müllbehälter 1.100 Liter6 bzw.
7
16,0000
EUR 105,60 (6 Abf.)
EUR 123,20 (7 Abf.)





Berechnungsbeispiel für Restmülltonne 120 Liter
13*9,2298*1,14*1,1 = 150,46


Hier finden Sie die aktuellen Abfuhrtermine sowie den Müllkalender!

Näheres zur Zuständigkeit