Abfallwirtschaftsabgabe

Die Abfallwirtschaftsabgabe ist ein Aufschlag auf die Abfallwirtschaftsgebühr und darf jährlich höchstens 100 % der Abfallwirtschaftsgebühr betragen. Die Abfallwirtschaftsabgabe dient der Deckung der sonst mit der Abfallwirtschaft einhergehenden Kosten (z.B. Sondermüllabfuhr, Sperrmüllabfuhr, Räumung wilder Ablagerungen, etc.)

In der Abfallwirtschaftsverordnung ist die Abfallwirtschaftsabgabe mit 14 % der Abfallwirtschaftsgebühr festgelegt. Auf die Abfallwirtschaftsgebühr bei Biomüll wird keine Abfallwirtschaftsabgabe aufgeschlagen.

Näheres zur Zuständigkeit