Musikschulbesuch in einem fremden Musikschulverband wird unter Berücksichtigung folgender Voraussetzungen gefördert:
- Nachweis, dass das Instrument nicht im Verband unterrichtet wird, bzw.
- Nachweis, dass für das Instrument kein Platz im Musikschulverband Weinviertel-Mitte zur Verfügung steht,
- Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung
- Nachweis über den geleisteten Beitrag für den fremden Musikschulverband (mit Angabe der Unterrichtseinheit - zB 30 min./50 min. Einzelunterricht etc.)
Höhe der Förderung:
Gefördert werden Musikschulbeiträge, die über das Ausmaß der entsprechenden Beiträge für den Musikschulverband Weinviertel-Mitte hinaus gehen. Höchstens entspricht die Förderung der Kopfquote laut Rechnungsabschluss des Musikschulverbandes Weinviertel Mitte.